Les Routiers Suisses 

Sektion Nidwalden




Unser nächster Anlass ist unsere 49. GV am 20. Januar 2024

50. Jahr Jubiläum
unsere Sektion feiert im Jahr 2024 ihr 50. jähriges Bestehen, aus diesem Grund suchen wir Fotos rund um LKW's in unserem Sektionsgebiet. Meldet euch bei Claudia 079/443'48'24





Neues/altes Relais im Sektions Gebiet:
Restaurant Alpina Einhorn 
Hauptstrasse 46
Wolfenschiessen


Die Les Routiers Suisses ist der grösste Berufsverband für Schweizer Berufsfahrer. 
Neben Rechtsschutz,Weiterbildung und Versicherungen bieten die Les Routiers Suisses 
auch eine monatliche Fachzeitschrift. 
Die rund 16000 Mitglieder sind in 36 Sektionen aufgeteilt.
Die Sektion Nidwalden mit ihren 220 Mitgliedern besteht seit 1974. 
Über das Jahr bieten wir ein aktives Vereinsjahr mit diversen Aktiviäten.

Werden auch Sie ein Teil unserer Familie!

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Chauffeuren Initiative


Der Beruf des Chauffeurs ist unter Druck. Die Anforderungen sind in den letzten Jahren angestiegen, die Einsatzzeiten hoch. Im Vergleich zu anderen handwerklichen Tätigkeiten sind die Arbeitsbedingungen nicht mehr angemessen, der Nachwuchs aus dem Inland fehlt. Zudem kommen massiv Fahrer aus Osteuropa auf den Arbeitsmarkt, welche zusätzlichen Lohndruck verursachen.Der Zustand hat sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert und es ist an der Zeit, dagegen vorzugehen.


Eidgenössische Volksinitiative «Angemessene Arbeitsbedingungen für Chauffeusen und Chauffeure
(Chauffeurinitiative)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 102a Chauffeusen und Chauffeure und Logistik
1 Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung und der 
Wirtschaft mit Logistikdienstleistungen sorgt der Bund für eine 
genügende Anzahl angemessen ausgebildeter Chauffeusen und 
Chauffeure.
2 Chauffeusen und Chauffeure, die innerhalb der Schweiz 
Transporte durchführen, müssen in der Schweiz oder allenfalls 
im grenznahen Ausland leben und wohnen, damit ein 
Arbeitsweg von weniger als einer Stunde Dauer sichergestellt 
ist.
3 Die Arbeitsbedingungen und die Entlöhnung von Chauffeusen 
und Chauffeuren müssen vergleichbar mit jenen in anderen 
handwerklichen Berufen sein. Der Bundesprat legt mittels 
Verordnung einen verbindlichen Mindestlohn fest.
4 Transporte innerhalb der Schweiz mit Fahrzeugen, die im 
Ausland immatrikuliert sind (Kabotage), sind verboten. 
Verstösse gegen das Kabotageverbot werden von 
Bundesbehörden verfolgt. Der Bund hat das Recht, betriebliche 
Unterlagen, Transportdokumente und Abrechnungen einzusehen 
sowie Kontrollen vor Ort bei Versendern, Transporteuren, 
Empfängern und von Fahrzeugen auf der Strasse durchzuführen.
5 Die Aus- und Weiterbildung ist an die Bedürfnisse der 
Wirtschaft, der Bevölkerung und der Chauffeusen und 
Chauffeure selbst angepasst. Der Schwerpunkt der Aus- und 
Weiterbildung liegt auf effizienter Arbeitsweise, 
Verkehrssicherheit, Umweltschutz, schonendem Umgang mit 
Ressourcen und Verantwortungsbewusstsein. Die Aus- und 
Weiterbildung findet in der Schweiz statt. Sie wird über 
Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe 
finanziert.
6 Der Bund erhebt statistische Daten, um die Umsetzung dieser 
Vorschriften zu prüfen.
7 Er erlässt Gesetze und Verordnungen zur Anstellung, zu den 
Arbeitsbedingungen und zur Aus- und Weiterbildung der 
Chauffeusen und Chauffeure sowie zur Umsetzung des 
Kabotageverbotes.


Landesvereinbarung ASTAG

Neuerdings wird die Landesvereinbarung zwischen der ASTAG und der Les Routiers Suisses Sektionen Nidwalden, Obwalden & Luzern/Zug NICHT mehr auf Papier gedruckt. Die Landesvereinbarung ist online ersichtlich unter 


Kiosk

diverse Fan-Artikel erhältlich bei Werni unter 079691'52'31