Les Routiers Suisses
Sektion Nidwalden
Unser nächster Anlass ist unsere 49. GV am 20. Januar 2024
50. Jahr Jubiläum
unsere Sektion feiert im Jahr 2024 ihr 50. jähriges Bestehen, aus diesem Grund suchen wir Fotos rund um LKW's in unserem Sektionsgebiet. Meldet euch bei Claudia 079/443'48'24
Neues/altes Relais im Sektions Gebiet:
Restaurant Alpina Einhorn
Hauptstrasse 46
Wolfenschiessen
Die Les Routiers Suisses ist der grösste Berufsverband für Schweizer Berufsfahrer.
Neben Rechtsschutz,Weiterbildung und Versicherungen bieten die Les Routiers Suisses
auch eine monatliche Fachzeitschrift.
Die rund 16000 Mitglieder sind in 36 Sektionen aufgeteilt.
Die Sektion Nidwalden mit ihren 220 Mitgliedern besteht seit 1974.
Über das Jahr bieten wir ein aktives Vereinsjahr mit diversen Aktiviäten.
Werden auch Sie ein Teil unserer Familie!
Chauffeuren Initiative
Der Beruf des Chauffeurs ist unter Druck. Die Anforderungen sind in den letzten Jahren angestiegen, die Einsatzzeiten hoch. Im Vergleich zu anderen handwerklichen Tätigkeiten sind die Arbeitsbedingungen nicht mehr angemessen, der Nachwuchs aus dem Inland fehlt. Zudem kommen massiv Fahrer aus Osteuropa auf den Arbeitsmarkt, welche zusätzlichen Lohndruck verursachen.Der Zustand hat sich in den letzten Jahren massiv verschlechtert und es ist an der Zeit, dagegen vorzugehen.
Eidgenössische Volksinitiative «Angemessene Arbeitsbedingungen für Chauffeusen und Chauffeure
(Chauffeurinitiative)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 102a Chauffeusen und Chauffeure und Logistik
1 Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung und der
Wirtschaft mit Logistikdienstleistungen sorgt der Bund für eine
genügende Anzahl angemessen ausgebildeter Chauffeusen und
Chauffeure.
2 Chauffeusen und Chauffeure, die innerhalb der Schweiz
Transporte durchführen, müssen in der Schweiz oder allenfalls
im grenznahen Ausland leben und wohnen, damit ein
Arbeitsweg von weniger als einer Stunde Dauer sichergestellt
ist.
3 Die Arbeitsbedingungen und die Entlöhnung von Chauffeusen
und Chauffeuren müssen vergleichbar mit jenen in anderen
handwerklichen Berufen sein. Der Bundesprat legt mittels
Verordnung einen verbindlichen Mindestlohn fest.
4 Transporte innerhalb der Schweiz mit Fahrzeugen, die im
Ausland immatrikuliert sind (Kabotage), sind verboten.
Verstösse gegen das Kabotageverbot werden von
Bundesbehörden verfolgt. Der Bund hat das Recht, betriebliche
Unterlagen, Transportdokumente und Abrechnungen einzusehen
sowie Kontrollen vor Ort bei Versendern, Transporteuren,
Empfängern und von Fahrzeugen auf der Strasse durchzuführen.
5 Die Aus- und Weiterbildung ist an die Bedürfnisse der
Wirtschaft, der Bevölkerung und der Chauffeusen und
Chauffeure selbst angepasst. Der Schwerpunkt der Aus- und
Weiterbildung liegt auf effizienter Arbeitsweise,
Verkehrssicherheit, Umweltschutz, schonendem Umgang mit
Ressourcen und Verantwortungsbewusstsein. Die Aus- und
Weiterbildung findet in der Schweiz statt. Sie wird über
Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
finanziert.
6 Der Bund erhebt statistische Daten, um die Umsetzung dieser
Vorschriften zu prüfen.
7 Er erlässt Gesetze und Verordnungen zur Anstellung, zu den
Arbeitsbedingungen und zur Aus- und Weiterbildung der
Chauffeusen und Chauffeure sowie zur Umsetzung des
Kabotageverbotes.
Landesvereinbarung ASTAG
Neuerdings wird die Landesvereinbarung zwischen der ASTAG und der Les Routiers Suisses Sektionen Nidwalden, Obwalden & Luzern/Zug NICHT mehr auf Papier gedruckt. Die Landesvereinbarung ist online ersichtlich unter
Kiosk
diverse Fan-Artikel erhältlich bei Werni unter 079691'52'31